ERGOKOMPASS
Praxis für Ergotherapie · Denise Thieme · Oppurg

Informationen zur Verordnung von Ergotherapie-Leistungen

Ergotherapie unterstützt Menschen jeden Alters dabei, ihre Handlungsfähigkeit im Alltag zu verbessern und größtmögliche Selbstständigkeit zu erreichen. Sie ist ein essenzieller Bestandteil der medizinischen und therapeutischen Versorgung – sowohl bei körperlichen als auch bei psychischen und entwicklungsbedingten Einschränkungen.

Meine Praxis ist auf psychisch-funktionelle Behandlungen spezialisiert.

Hier liegt der Schwerpunkt nicht auf dem reinen Training körperlicher Funktionen, sondern auf dem Erlernen, Wiedererlangen und Erweitern von psychischen und sozialen Fähigkeiten, die für Alltag, Beruf und Freizeit notwendig sind.

Gefördert werden Handlungsfähigkeit, Selbstwahrnehmung und persönliche Ressourcen, gesellschaftliche Teilhabe und Lebensqualität, um den Alltag besser zu bewältigen.

Für gesetzlich Versicherte

Ergotherapieleistungen sind verordnungsfähige Heilmittel und werden z. B. von Haus- und Kinderärzten, Fachärzten (Psychiater, Neurologe, Kinder- und Jugendpsychiater) oder Psychotherapeuten ausgestellt. Diese legen eine Diagnose fest, entsprechend dem ICD‑10.

Eine reguläre Heilmittelverordnung umfasst meistens 10 Termine, je nach Diagnosegruppe (PS1, PS2, PS3 oder PS4). Weitere Heilmittelverordnungen auszustellen, liegt im Ermessen der ausstellenden Praxis.

Da Sie momentan mit mehreren Wochen oder Monaten Wartezeit rechnen müssen, kann es sein, dass die Verordnung ihre Gültigkeit verliert. Wenn Ihnen eine Ergotherapie-Heilmittelverordnung ausgestellt werden kann, warten Sie bitte mit deren Ausstellung bis zur Terminvereinbarung des Erstgesprächs.

Der erste wahrgenommene Termin auf der Heilmittelverordnung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung stattfinden.

Sofern Sie über 18 Jahre alt sind und keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, tragen Sie 10 € pro Heilmittelverordnung und 10 % pro wahrgenommener Leistung selbst. Die Zuzahlung ist der von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte Eigenanteil an der Therapie.

Für Privatversicherte & Selbstzahler

Bitte klären Sie im Vorfeld, ob und zu welchem Anteil eine ergotherapeutische Behandlung von Ihrer Privatversicherung erstattet wird. Nach Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh) werden die privaten Honorare mit dem 1,8- bis 2,3-fachen Satz der Leistungsvergütung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (Vdek) berechnet.

Wir schließen vor Behandlungsbeginn einen Behandlungsvertrag inklusive Honorarvereinbarung ab. Die Abrechnung erfolgt nach jedem Behandlungstermin in der Praxis.

Ergotherapie ist ein zentrales Heilmittel für Patienten mit psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen. Insbesondere die psychisch-funktionelle Behandlung stärkt Alltagsfähigkeiten, Selbstwirksamkeit und soziale Teilhabe – und kann somit die Versorgung nachhaltig verbessern.

Verordnungsoptionen ohne Budgetbelastung
  • Langfristiger Heilmittelbedarf (§ 32 SGB V): Bei bestimmten Diagnosen (z. B. tiefgreifenden Entwicklungsstörungen, PS1) kann Ergotherapie als langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt werden. Diese Verordnungen werden nicht auf Ihr Heilmittelbudget angerechnet.
  • Besonderer Verordnungsbedarf: Für in der Heilmittel-Richtlinie (Anlage 2) aufgeführte Indikationen (z. B. Post-COVID-Syndrom PS2/PS3) können Sie Ergotherapie mit besonderem Verordnungsbedarf ausstellen – ebenfalls extrabudgetär.
  • Blankoverordnung: Für bestimmte Diagnosegruppen ist es möglich, Ergotherapie als Blankoverordnung zu verordnen. In diesem Fall lege ich als Heilmittelanbieter Anzahl, Frequenz und Dauer der Behandlungen selbst fest. Die Blankoverordnung kann derzeit im psychischen Bereich bei den Diagnosegruppen PS3 (z. B. Depression) und PS4 (demenzielle Erkrankungen) ausgestellt werden.
  • Psychisch-funktionelle Behandlung: Mit dieser Form der Ergotherapie unterstütze ich Klienten z. B. bei Autismus-Spektrum-Störung, AD(H)S, Störung des Sozialverhaltens, emotionalen Störungen, Störung sozialer Funktionen, Enuresis, Enkopresis, Vermeidung sowie Antriebsproblemen.
Im Sinne einer gemeinsamen Versorgung

Ich sehe meine ergotherapeutische Tätigkeit als eine Ergänzung und Unterstützung für Ihre ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. Dabei arbeite ich innerhalb des ergotherapeutischen Kompetenzrahmens und stimme mich bei Bedarf gerne mit Ihnen ab, um die Behandlung optimal aufeinander abzustimmen.